Die neue Beitragsstruktur sowie die neue Kooperationsvereinbarung FLIWAS
Die Beitragsstruktur von FLIWAS wurde zum 1. Januar 2023 angepasst um einen kostendeckenden Betrieb zu gewährleisten. Auf Vorschlag der Kommunalen Landesverbände wurde der Beitrag in diesem Zuge von einer Staffelung nach Größenklassen auf einen einwohnerbezogenen Beitrag umgestellt. Dieser liegt bei jährlich 0,042 Euro je Einwohner mit einem Sockel von mindestens 495 Euro und einem Deckel von maximal 6.000 Euro. Da Komm.ONE von der § 2b UStG-Übergangsfrist Gebrauch macht, werden die Mitgliedsbeiträge in den Jahren 2023 und 2024 ohne Umsatzsteuer erhoben.
Für die Anpassung der Beitragsstruktur war eine Neufassung der Land-Kommunen-Kooperationsvereinbarung FLIWAS notwendig. Dies musste aufgrund von Fristen schnell geschehen. Da in der Kürze der Zeit jedoch eine notwendige grundlegende Überarbeitung des Vereinbarungstextes nicht möglich war, haben die Vertragspartner auf Initiative der Kommunalen Landesverbände eine weitere Überarbeitung und Anpassung in diesem Jahr vereinbart. Die neue Beitragsstruktur ist davon nicht betroffen.
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Neufassung der Land-Kommunen-Kooperationsvereinbarung FLIWAS finden Sie hier (1,3 MB) oder in unserem Schnellzugriff (auf der Startseite rechts).